Mitglied werden

Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz ist die nationale Dachorganisation der in der Tabakprävention tätigen Gesundheitsorganisationen der Schweiz sowie nationales Kompetenzzentrum zur Förderung des Nichtrauchens.

Setzen Sie sich gemeinsam mit uns ein…
- damit in der Schweiz die Voraussetzungen erfüllt sind, welche der Bevölkerung ein Leben frei von der Abhängigkeit von Tabak- und Nikotinprodukten sowie frei von den schädlichen Folgen des Konsums dieser Produkte ermöglichen
- damit sich die AT Schweiz als breit abgestütztes Kompetenzzentrum und nationale Dachorganisation für eine verstärkte Tabakkontrolle engagieren kann.

Einzelmitgliedschaft

Melden Sie sich hier direkt an und werden Sie Einzelmitglied. Mit einem jährlichen Jahresbeitrag von 100.- CHF werden Sie Teil des nationalen Netzwerks zur Förderung des Nichtrauchens und profitieren von regelmässigen Informationen sowie Einladungen zu unseren Veranstaltungen und vielen weiteren Vorteilen.

Ihre Vorteile

  • erhalten Sie regelmässig Nachrichten und Neuigkeiten aus unserem Netzwerk mit unserem AT-Newsletter
  • erhalten Sie unsere Dokumente vor ihrer offiziellen Veröffentlichung
  • jährliche Einladung zu unserer Mitgliederversammlung
  • reduzierte Teilnahmegebühr für unsere Veranstaltungen (z.B. AT-Tagung)
  • erhalten Sie täglich unseren Schweizer Pressespiegel zum Thema Tabak
  • werden Sie Teil eines breiten Netzwerks (Slack-Zugang) zur Förderung des Nichtrauchens und der öffentlichen Gesundheit in der Schweiz
  • Anzeigen: Nutzen Sie die Möglichkeit, kostenlos Informationen im Slack-Netzwerk der AT Schweiz zu teilen
  • Wissenschaftliche Unterstützung: Sie suchen ein wissenschaftliches Dokument oder eine ausführliche Bibliografie zum Thema Tabak oder Nikotin? Die AT bietet Ihnen wissenschaftliche Unterstützung hierfür.


Um Ihren Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz zu beantragen, füllen Sie nachfolgendes Formular aus und senden Sie es uns mit den verlangten Beilagen zu.

Formulare

Verlangte Dokumente

  • ordnungsgemäss ausgefüllter und unterzeichneter Beitrittsantrag und beigefügte Interessenerklärung
  • kurzes Motivationsschreiben und Lebenslauf
  • gegebenenfalls eine Kopie des Nachweises für die Beitragsermässigung (Studentenausweis oder IV-Ausweis, Ausweis N, Nachweis Arbeitslosengelder, usw.)

Gesuch einreichen

Der ausgefüllte Mitgliedsantrag kann auf eine der folgenden Weisen eingereicht werden:

  • per Scan an info@at-schweiz.ch
  • per Post an: Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz, Haslerstrasse 30, 3008 Bern

Art. 3 Erwerb

Bedingung für eine Mitgliedschaft ist die Unterstützung der Ziele der Tabakkontrolle und -prävention. Mitglied kann nicht werden, wer für die Tabak- und Nikotinhersteller, -verarbeiter, -händler und -verkäufer tätig ist (zum Beispiel Angestellte, Verwaltungsratsmitglieder oder Tochtergesellschaften), von diesen materiell unterstützt wird (zum Beispiel durch Aufträge), oder ein sonstiges wirtschaftliches Interesse mit ihnen teilt (zum Beispiel Aktienbesitz).

Es bestehen zwei Kategorien von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft:

  • Aktivmitglieder
  • assoziierte Mitglieder

Aktivmitglieder der Arbeitsgemeinschaft können Behörden, juristische Personen und andere Personengemeinschaften sein.

Assoziierte Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft können natürliche Personen sein.

Nur Aktivmitglieder haben ein Stimmrecht in der Delegiertenversammlung.

Assoziierte Mitglieder haben ein Antragsrecht an den Vorstand.

Art. 4 Austritt und Ausschluss

Über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen und ohne Angabe von Gründen.

Der Austritt eines Mitgliedes der Arbeitsgemeinschaft kann mit einer Frist von drei Monaten auf Ende eines Kalenderjahres durch schriftliche Mitteilung an die Arbeitsgemeinschaft erfolgen.

Art. 10 Mitgliederbeitrag

Der Mitgliederbeitrag von Aktivmitgliedern beträgt höchstens CHF 1000.- pro Jahr.

Der Mitgliederbeitrag von assoziierten Mitgliedern beträgt höchstens CHF 100.- pro Jahr.

Assoziierte Mitglieder der folgenden Gruppen zahlen die Hälfte des Mitgliederbeitrages: Jugendliche bis 18 Jahre; Studierende bis 26 Jahre; Arbeitslose Personen; Personen in schwieriger finanzieller Lage; Asylsuchende; usw.)

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