- 01.10.2024
- News
Neues Tabakproduktegesetz bleibt hinter Erwartungen zurück
Am heutigen 1. Oktober 2024 tritt in der Schweiz das neue Tabakproduktegesetz in Kraft. Trotz unumgänglicher minimaler Anpassungen, wie der Einführung eines landesweiten Mindestalters von 18 Jahren für den Kauf von Tabak- und Nikotinprodukten sowie der Ausweitung des Rauchverbots auf E-Zigaretten, kritisiert die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz das Gesetz als ungenügend.
Nun gelten neu in allen Kantonen unter anderem dieselben Abgabebestimmungen für Tabak- und Nikotinprodukte. Erstmalig ist es also endlich landesweit verboten, Tabak- und Nikotinprodukte an Minderjährige abzugeben. Zudem werden E-Zigaretten und Nikotinprodukte erstmalig schweizweit den Tabakprodukten gleichgesetzt.
> Eine Übersicht zu den wichtigsten Neuerungen finden Sie hier.
Ein unzureichendes Gesetz
Nach mehr als sechs Jahren intensiver Auseinandersetzungen zwischen der Tabakindustrie und den Gesundheitsorganisationen verabschiedete das Parlament 2021 das neue Tabakproduktegesetz. Nun, neun Jahre (!) nach dem ersten Vorschlag des Bundesrats, tritt es in Kraft. Doch das Gesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück:
Es bietet keinen ausreichenden Schutz der Bevölkerung, insbesondere von Minderjährigen, vor den gesundheitlichen Schäden des Tabakkonsums und leistet nur begrenzte Beiträge zur Reduzierung des Konsums.
Passivrauchen: Besonders problematisch ist der nach wie vor geringe Schutz vor Passivrauchen. Zwar werden E-Zigaretten und Tabakerhitzer neu in den Passivrauchschutz einbezogen, doch der Schutz bleibt in vielen Bereichen unzureichend. Vor allem an öffentlichen Orten (Haltestellen, Spielplätze, Sportplätze) fehlen klare und konsequente Regelungen, um die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Risiken des Passivrauchens zu schützen.
Besteuerung: Ein weiteres zentrales Anliegen der AT Schweiz ist die ausreichende Besteuerung von Tabak- und Nikotinprodukten entsprechend ihrem Schadenspotential. Zwar werden Einweg-E-Zigaretten und E-Liquids ab sofort besteuert, doch die festgelegten Steuersätze sind im Vergleich zu internationalen Standards viel zu niedrig. Dadurch wird das Potenzial, durch höhere Steuern den Konsum von Tabak- und Nikotinprodukten zu reduzieren und gleichzeitig Präventionsmassnahmen zu finanzieren, kaum ausgeschöpft.
Kontrolle: Der Bund verzichtet weitgehend auf eigene Kontrollen und beschränkt sich auf ein Selbstkontrollsystem der Hersteller und Importeure. Insbesondere bei Produkten, welche in Ländern mit weit niedrigeren Standards als in der Schweiz hergestellt werden, ist dies problematisch. Schon heute erfüllen diese Produkte geltendes (EU-)Recht vielfach nicht. Zudem ist die Gesetzeslage bezüglich Testkäufen und Sanktionsmöglichkeiten in vielen Kantonen ungenügend. Trotzdem hat der Gesetzgeber darauf verzichtet, verbindliche Vorgaben für Kontroll- und Sanktionsmassnahmen festzulegen.
Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz fordert daher dringend Nachbesserungen, um sowohl den Schutz vor Passivrauchen zu stärken als auch das steuerliche Potential im Kampf gegen den Tabakkonsum voll auszuschöpfen. Nur so kann ein wirksamer Jugendschutz und eine nachhaltige Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung gewährleistet werden.