- 09.07.2021
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Passivrauchschutz: Vorreiter Kanton Wallis?
Der Kanton Wallis erweitert den Schutz vor Passivrauchen und das Werbeverbot für Tabakprodukte. Vier Fragen an Alexandre Dubuis von Gesundheitsförderung Wallis betreffend die neue Verordnung, welche am 01. Juli 2021 in Kraft trat.
Herr Dubuis, was sind die wichtigsten Änderungen in der neuen Verordnung?
Die Verordnung schützt die Bevölkerung nicht nur vor Werbung für Tabakprodukte, sondern auch vor Werbung für elektronische Zigaretten, Vaporizer und legalen Cannabis. (Art. 1, Abs. 1).
Darüber hinaus stellt die Verordnung legalen Cannabis und Vaporizer, was die Passivrauchbelastung betrifft, auf die gleiche Stufe wie Tabak. (Art. 2 al 1)
Warum ist das wichtig?
Tabakkonzerne locken junge Menschen mit Werbung, Promotionen und Sponsoring, um ihre Produkte zu bewerben. Junge Menschen reagieren besonders empfindlich auf aggressives Marketing, wie man bspw. in Gratiszeitungen und bei grösseren Veranstaltungen findet. Das Marketing verharmlost die Gefahren der Nikotinabhängigkeit. Die Exposition gegenüber schnell absorbiertem Nikotin führt jedoch zu einer starken Abhängigkeit, und es hat sich gezeigt, dass der Gebrauch dieser neuen Tabakprodukte (Snus, Shisha, E-Zigaretten usw.) ein echtes Einfallstor für traditionelle Tabakzigaretten ist. Unter dem Druck der Werbung ist es nicht unüblich, dass Jugendliche mehrere Tabakprodukte gleichzeitig konsumieren. Um junge Menschen besser zu schützen, ist es notwendig, die Werbung für Produkte mit hohem Suchtpotenzial zu verhindern, da der Konsum dieser Produkte durch junge Menschen zunimmt, was wir auch in der Praxis bei Interventionen im Unterricht beobachten können.
Würden Sie den Kanton Wallis als Vorreiter-Kanton beschreiben, was den Passivrauchschutz oder das Werbeverbot für Tabak- und Nikotinprodukte anbelangt?
Der Kanton Wallis hat von zwei kürzlich erfolgten Revisionen profitiert: dem Gesetz über die Gewerbepolizei (Mindestverkaufsalter von 18 Jahren auch für Nikotinprodukte) und dem Gesundheitsgesetz. Wenn unser Kanton de facto ein Vorreiter ist, dann vor allem, weil er die Gelegenheit genutzt hat, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der den neuen Konsummustern entspricht. Aber seien wir realistisch, das kantonale Gesetz schützt zwar vor sichtbarer Werbung, nicht aber vor derjenigen, die in den sozialen Netzwerken über Influencer (Tik Tok, Instagram, Snapchat) im Trend liegt. Für eine solche Regelung könnte nur ein starkes Bundesgesetz sorgen.
Welche weiteren Massnahmen bräuchte es auf nationaler Ebene noch, um einen wirklich wirksamen Schutz vor Passivrauch garantieren zu können?
Landesweit müsste von den gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen profitieren können, um Unterschiede zwischen den Kantonen zu vermeiden, und zwar nicht nur für Tabak, sondern auch für elektronische Zigaretten, Vaporizer und legalen Cannabis.
Alexandre Dubuis, Soziologe, ist bei Gesundheitsförderung Wallis für die Kommunikation zuständig und verantwortlich für den Bereich Addictions-CIPRET (Informationszentrum für die Prävention des Tabakkonsums) und damit für die operative Leitung des Walliser Programms zur Prävention des Rauchens. |