Referendum in Genf gescheitert: Passivrauchschutz gilt für E-Zigaretten

Für E-Zigaretten gelten im Kanton Genf zukünftig die gleichen Regeln wie für Zigaretten:

- Mindestverkaufsalter von 18 Jahren,

- Keine Aussen- und Kinowerbung,

- Kein Konsum in geschlossenen öffentlichen Räumen, ausgenommen unbediente Fumoirs.

E-Zigaretten-Verkäufer und Liquid-shop-Betreiber hatten gegen die vom Kantonsparlament Anfang Jahr beschlossene Revision des kantonalen Alkohol- und Tabakgesetzes das Referendum ergriffen. Sie kritisierten, dass E-Zigaretten neu wie Tabakprodukte behandelt werden sollen. Es gelang ihnen jedoch nicht die nötigen 5294 Unterschriften für eine Referendumsabstimmung zu sammeln. Lediglich 5005 gültige Unterschriften konnten bei der Staatskanzlei eingereicht werden. Damit ist das Referendum gegen die Gesetzesrevision gescheitert.

Genf wird somit nun der erste Kanton, der sowohl den Passivrauchschutz, als auch das Mindestverkaufsalter und die Tabakwerbeeinschränkungen auf die E-Zigaretten ausdehnt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Wolfgang Kweitel

Kommunikationsmanager Politik

 031 599 10 20

wolfgang.kweitel@at-schweiz.ch

Verwandte Artikel