- 01.03.2022
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Schweiz: Einweg E-Zigaretten mit illegalem Nikotingehalt
Puff Bars: Sie sind neu, sehr stark dosiert, erlauben eine versteckte Konsumation und erfreuen sich gerade deshalb unter Jugendlichen zunehmender Beliebtheit. Die AT Schweiz hat nun neue Produkte dieser elektronischen Einwegzigaretten ausgemacht, deren Nikotingehalt gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstösst und welche zudem einfach via Internet und ohne Alterskontrolle bestellt werden können. Eine besorgniserregende Tendenz. Die AT Schweiz schlägt deshalb bei den Bundesbehörden Alarm.
Die drei online bestellten Puff Bars mit illegalem Nikotingehalt (Foto: AT Schweiz)
Sogenannte Puff Bars erfreuen sich bei Jugendlichen und in Schulen zunehmender Beliebtheit und stellen ein ernsthaftes Problem für die öffentliche Gesundheit dar, da sie aufgrund des hohen Nikotingehalts ein sehr grosses Suchtpotential haben. Die Tatsache, dass es sich um Einweg- und Wegwerfprodukte handelt, wirft darüber hinaus erhebliche ökologische Bedenken auf, die berücksichtigt werden sollten.
Zu hohe Nikotinkonzentration
Sowohl nach den geltenden EU-Normen als auch nach dem neuen Schweizer Gesetz über Tabakprodukte sollten E-Zigaretten im Allgemeinen eine Konzentration von 20 mg Nikotin pro Milliliter nicht überschreiten, was auf den Verpackungen oft als 2 % angegeben wird. Die AT Schweiz hat Produkte ausgemacht, die in der Schweiz mit Konzentrationen von 50mg pro Milliliter und sogar 60mg/ml vertrieben werden: dies stellt einen problematischen Verstoss gegen das Gesetz dar. Eine Dosierung von 20mg/ml gilt bereits als stark und mit über 21mg/ml ist die Dosierung als sehr stark zu bezeichnen. Derweil sind Prozentangaben auf den Verpackungen oft ungenau und für die Konsument:innen nicht eindeutig.
Keine Alterskontrolle, keine Kreditkartenzahlung und neutrale Zustellung
Auf einer seit Anfang dieses Jahres existierenden Webseite mit Sitz in Genf hat die AT Schweiz drei Produkte erworben, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstossen:
Hierzu hat die AT Schweiz eine Bestellung für Muster von jeder der auf der Webseite verfügbaren Marken aufgegeben. Es gab weder eine Alters- noch eine Identitätsprüfung. Die Bezahlung sollte nicht per Kreditkarte erfolgen (ein Element, mit dem das Alter des Käufers überprüft werden könnte), sondern durch eine einfache Banküberweisung. Wir erhielten die Produkte Ende Februar 2022 in neutraler Verpackung. Die Produkte der drei Marken weisen auf ihren Verpackungen deutlich den Nikotingehalt von 5% oder 6% auf, wie auf der Webseite angegeben, was beweist, dass die Bilder auf der Webseite den zum Verkauf angebotenen Produkten entsprechen.
Besorgniserregende Tendenz
Das Aufkommen immer neuer solcher stark suchterregenden Produktearten wie Einweg-Puff Bars und deren zunehmende Verbreitung bei Kindern und Jugendlichen beobachtet die AT Schweiz mit Sorge. In einem Brief haben wir deshalb an die verantwortlichen Bundesbehörden auf die oben genannten illegalen Produkte und die Problematik hingewiesen.