- 08.06.2022
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Bundesrat antwortet auf zwei Interpellationen von Nationalrätin Fehlmann Rielle
Die im März 2022 eingereichten Interpellationen thematisieren zum einen auf dem Schweizer Markt erhältliche Einweg-E-Zigaretten, deren Nikotingehalt über den gesetzlich erlaubten 20mg/ml beträgt und deren Folgen für die Gesundheit noch unbekannt sind. Eine zweite Interpellation widmet sich den ungenügenden Warnhinweise auf bestimmten in der Schweiz erhältlichen Snus-Produkten.
Puff Bars: unter Jugendlichen beliebt und mit teilweise illegaler Nikotinkonzentration (Foto: AT Schweiz)
Gefährliche und teilweise illegale Puff Bars
Seit 2020 sind Einweg-E-Zigaretten der sogenannten 5. Generation auf dem Schweizer Markt erhältlich. Diese E-Zigaretten sind bei Jugendlichen und Teenagern besonders beliebt, weil sie in unterschiedlichsten chemischen Aromen konsumiert werden können. Für Flüssigkeiten in E-Zigaretten gilt eine maximale Nikotinkonzentration von 20 mg/ml. Seit kurzem werden in der Schweiz über das Internet Produkte der Marke Puff Bar verkauft, die diesen Wert bei mit 50mg/ml oder sogar 60mg/ml bei weitem übertreffen. Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz hat diesen Sachverhalt bei den Bundesbehörden bereits gemeldet.
In ihrer Interpellation will Laurence Fehlmann Rielle (SP) vom Bundesrat unter anderem wissen, welche Massnahmen dieser ergreift, um den Verkauf illegaler Puff Bars zu verhindern und um verlässliche Prävalenzdaten zu erhalten und ob der Bundesrat ein Verbot der Vermarktung aus Gründen des Umweltschutzes vorsieht:
Snus-Verpackungen mit ungenügenden Warnhinweisen
Seit dem 27. Mai 2019 darf Snus in der Schweiz verkauft werden. Mit Snus wird Nikotin oral aufgenommen, was zahlreiche Gesundheitsrisiken mit sich bringt. Der Mundtabak ist unter Jugendlichen und im Sport sehr beliebt, aber es fehlen die entsprechenden Monitoringdaten. Weiter ist Snus im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten sehr billig und unterbesteuert.
Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz alarmierte die Bundesbehörden bereits im vergangenen Jahr, dass nicht alle in der Schweiz verkauften Snus-Produkte über die nötigen Warnhinweise zu Gesundheitsrisiken gemäss der Tabakverordnung (TabV, SR 817.06) verfügen. Die Verpackungen der entsprechenden Produkte verstossen somit klar gegen das Gesetz.
Da solche Produkte nach wie vor in den Verkaufsstellen, wie vom BAG bestätigt, zu finden sind, will Fehlmann Rielle vom Bundesrat unter anderem wissen, welche Massnahmen vorgesehen sind, um entsprechende Produkte aus den Regalen zu entfernen und ob die Vertreiber sanktioniert werden: