- 30.01.2025
- News
Irland: Lizenzpflicht für Tabakprodukte und E-Zigaretten
Ab 2026 müssen Händler in Irland eine kostenpflichtige Lizenz erwerben, um Tabak und E-Zigaretten verkaufen zu dürfen. Diese Massnahme soll die Verfügbarkeit dieser Produkte einschränken und die Raucherprävalenz senken. In der Schweiz hingegen fehlt eine nationale Regelung – auch im seit am 1. Oktober 2024 in Kraft getretenen Tabakproduktegesetz (TabPG), was die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz bedauert.
pixabay.com
Irland führt Lizenzpflicht ein
Ab Februar 2026 müssen Verkaufsstellen in Irland eine Lizenz beim irischen Gesundheitsdienst (Health Service Executive, HSE) beantragen, um Tabak- und E-Zigaretten-Produkte verkaufen zu dürfen. Diese Massnahme ist ein wirksames Mittel, um die Zahl der Verkaufsstellen zu reduzieren und damit den Zugang zu Tabakprodukten, insbesondere für Jugendliche, zu erschweren. Sie ist auch ein einfaches Instrument für die Kontrolle der Verkaufsstellen durch die Gemeinden. Das Ziel einer solchen Lizenzpflicht ist, den Konsum von Tabak- und Nikotinprodukten zu senken und die Jugend zu schützen.
Die Kosten für eine Lizenz in Irland betragen 1’000 Euro für den Verkauf von Tabak und 800 Euro für dem Verkauf von E-Zigaretten. Die Massnahme ist Teil der irischen Strategie, die Raucherprävalenz auf unter 5 % zu senken und eine rauchfreie Gesellschaft zu schaffen. Der Anteil der Menschen in der irischen Bevölkerung die Rauchen, beträgt nach Angaben des Gesundheitsministeriums derzeit 18 Prozent. Zum Vergleich: in der Schweiz raucht immer noch fast ein Viertel der Bevölkerung (24 %) über 15 Jahren – also deutlich mehr!
Wissenschaftlich belegte Massnahme
In der wissenschaftlichen Literatur ist seit mehreren Jahren belegt, dass die Dichte von Einzelhandelsverkaufsstellen für Tabakwaren systematisch mit schlechten Ergebnissen in Bezug auf den Tabakkonsum verbunden ist. Denn eine reduzierte Anzahl von Verkaufsstellen erschwert den Zugang zu Tabakprodukten nachweislich, verringert das Rückfallrisiko und schützt besonders Jugendliche vor dem Einstieg in den Tabakkonsum.
Die Gesundheitsorganisationen fordern die Einführung eines solchen Lizenzsystems, um die gesundheitlichen wie auch gesellschaftlichen Folgen des Tabak- und Nikotinkonsums zu bekämpfen.
Lizenzpflicht auch in der Schweiz gefordert
In der Schweiz fehlt eine nationale Bewilligungspflicht für den Verkauf von Tabakprodukten und E-Zigaretten. Lediglich in Teilen der Westschweiz gilt für Verkaufsstellen, dass sie eine Bewilligung (Lizenz) beim Kanton oder der Gemeinde beantragen müssen oder diese zumindest informieren müssen, dass Tabakprodukte und E-Zigaretten verkauft werden.
Eine entsprechende Motion, welche den Bundesrat beauftragte, eine kostenpflichtige Lizenz für den Verkauf von Tabakprodukten einzuführen, wurde 2018 abgelehnt. Auch das neue Tabakproduktegesetz (TabPG), welches am 1. Oktober 2024 in Kraft trat, enthält ebenfalls keine solche Massnahme – ein grosses Versäumnis aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz. Denn ein nationales Lizenzsystem kann dazu beitragen, den Tabakkonsum zu verringern und den Jugendschutz zu verbessern.
Links
https://www.at-schweiz.ch/de/advocacy/recht-gesetz/gesetzgebung-in-den-kantonen/
Literatur
Glasser AM, Roberts ME. Retailer density reduction approaches to tobacco control: A review. Health Place. 2021 Jan; 67:102342. doi: 10.1016/j.healthplace.2020.102342. Epub 2020 Apr 27. PMID: 33526207; PMCID: PMC7856310.