- 12.03.2025
- Blog AT
Marktalarm: Einweg-E-Zigaretten mit 6-Methylnikotin
Wir sind schwer besorgt, dass 6-Methylnikotin (6-MN, bisweilen auch «Metatine» genannt), eine neue synthetische Nikotinart auf dem Markt aufgetaucht ist. Diese nikotin-analoge Substanz ist heute in Europa erhältlich, namentlich in Produkten der Marke Aroma King. Offenbar ist 6-MN die erste chemische Substanz, die in Verkehr gebracht wurde, obschon chinesische Firmen zurzeit an Dutzenden ähnlichen nikotin-analogen Stoffen forschen.
Braucht es wie bei den Einweg-E-Zigaretten wieder Jahre und die weite Verbreitung unter den Jugendlichen, bis das Parlament und die Behörden aktiv werden?
von Luciano Ruggia
Kernbotschaften
Markteinführung von 6-Methylnikotin (6-MN): Die neue synthetische Nikotin-Analog-Substanz mit der Bezeichnung 6-MN oder «Metatine» tritt erstmals auf dem europäischen Markt auf, insbesondere unter der Marke Aroma King.
Chemische Eigenschaften: Anders als natürliches Nikotin wird 6-MN synthetisch im Labor hergestellt. Es soll dieselbe psychoaktive Wirkung entfalten wie Nikotin, möglicherweise aber eine stärkere.
Gesundheitliche Risiken: Erste Studien zeigen, dass 6-MN toxischer und potenziell suchtgefährdender ist als herkömmliches Nikotin und grosse gesundheitliche Probleme verursachen kann.
Ungewisse Faktenlage: Es mangelt an wissenschaftlicher Evidenz zu den langfristigen gesundheitlichen Folgen von 6-MN. Deshalb sind vor einer Markteinführung umfassende Studien notwendig.
Konsumententäuschung: 6-MN-haltige Produkte werden mit trügerischen Begriffen wie «NoNic» als nikotinfrei ausgegeben. Dies könnte die Konsumierenden bezüglich Konsumsicherheit und Inhaltsstoffe fehlleiten.
Marketingstrategien: Die Unternehmen brauchen 6-MN, um die bestehende Nikotin-Reglementierung zu umgehen. Dabei zielen sie mit potenziell irreführenden Marketingstrategien hauptsächlich auf ein junges Publikum ab.
Onlineverkauf: Die 6-MN-haltigen Produkte sind in Online-Shops auch für Kinder problemlos zu haben.
Gesetzeslücken: Die bestehende Reglementierung deckt die Nikotin-Analog-Substanzen wie 6-MN nicht angemessen ab. Der Gesetzesrahmen ist dringend so anzupassen, dass auch die neuartigen synthetischen Stoffe abgedeckt sind.
Jetzt verbieten! Es sind dringend reglementarische Massnahmen vonnöten, um alle 6-MN-haltigen und weitere Nikotin-Analog-Produkte zu verbieten, weil ihre gesundheitliche Wirkung und ihr Suchtpotenzial unbekannt sind.
Chemische Eigenarten von 6-Methylnikotin (6-MN)
Bislang gab es nur «natürliches» Nikotin als Extrakt der Tabakpflanze. Als «synthetisches» Nikotin wurden nur die beiden Enantiomere des Nikotinmoleküls bezeichnet: (S)- und (R)-Nikotin. Sie weisen dieselben Teilchen auf, sind räumlich aber anders aufgebaut. Beide kommen in der Natur vor, jedoch zu sehr unterschiedlichen Anteilen.[i]

Abbildung 1: Links: Chemischer Aufbau von (S)-Nikotin, der wichtigsten Nikotinform von Tabak. Rechts: Chemischer Aufbau von (S)-6-Methylnikotin, das als «Metatine» vermarktet wird. Dabei wird die Methyl-Gruppe (blau) an der 6-Position des Pyridin-Rings (grüne Zahlen) substituiert. Der rote Stern bezeichnet das Stereozentrum des Nikotinmoleküls.[ii]
6-Methylnikotin (6-MN) ist eine chemische Substanz, die im Labor entwickelt wurde. Es handelt sich nicht um Nikotin im eigentlichen Sinn, sondern um eine Imitation, welche die psychotrope Wirkung von Nikotin nachahmt oder sogar verstärkt.
Nikotin: Nikotin ist eine natürliche Verbindung, die hauptsächlich in der Tabakpflanze vorkommt. Sie besteht aus zwei Ringen, einem Pyridin- und einem Pyrrolidin-Ring. In der Tabakpflanze (nicotiana tabacum) macht das (S)-Nikotin rund 99 bis 100 Prozent des Gesamtnikotins aus. (R)-Nikotin kommt in vernachlässigbaren Mengen (< 1 %) vor oder ist inexistent.
6-Methylnikotin (6-MN): 6-MN ist eine synthetische Variante von Nikotin, bei der an der 6-Position des Pyridin-Rings des Nikotinmoleküls eine Methyl-Gruppe substituiert wird. Diese Veränderung kann die Wirkung des Moleküls auf Rezeptoren und andere biologische Ziele beeinflussen. Wie Nikotin wirkt auch 6-MN, indem es sich an Nikotinrezeptoren des menschlichen Körpers bindet. Weil diese Wirkung möglicherweise stärker ist, könnte das Suchtpotenzial von 6-MN grösser sein als bei Nikotin. Eine von einem Hersteller gesponserte Studie behauptet zwar, das Suchtpotenzial von 6-MN könnte kleiner sein,[iii] doch hatten frühere pharmakologische Studien gezeigt, dass 6-Methyl-Nikotin bei Ratten dreimal wirksamer ist, um [3H]Nikotin von Hirnmembranen zu ersetzen, und fünfmal wirksamer, um eine Prostration auszulösen.[iv] Zudem liegt 6-MN salzförmig vor, was die Aufnahme durch das Hirn begünstigt.
Die pharmakologischen Wirkungen von 6-MN sollen intensiver sein als bei Nikotin, insbesondere das Zufriedenheitsgefühl nach dem Konsum. So verursache eine Konzentration von 1 mg/ml 6-MN dieselbe Befriedigung wie 3 mg/ml Nikotin. 6-MN ist auch toxischer als Nikotin. Forschungsarbeiten mit Ratten haben gezeigt, dass bei 6-MN die mittlere letale Dosis (LD50) – die Dosis, bei der 50 Prozent der Versuchstiere sterben – bis zu dreimal kleiner ist als bei Nikotin. Dies bedeutet, dass 6-MN bei deutlich kleinerer Dosis toxisch wirkt.
6-MN wird im Labor von Grund auf aus chemischen Substanzen synthetisiert. Jüngste Patente beschreiben die Synthesemethoden von 6-MN, die auf petrochemischen Rohstoffen beruhen. Shenzhen Zinwi Biotech ist ein chinesischer Leader für die Herstellung von Liquiden. Die Firma hält eines dieser Patente und hat eine toxikologische Studie der pharmazeutischen Universität Guangdong gesponsert. Die Studie zeigt, dass 6-MN in den Epithelzellen der menschlichen Bronchien zytotoxischer wirkt als herkömmliches Nikotin, dagegen soll es geringere Wirkung auf die mit Lungenkrebs assoziierten Proteine haben.[v] Diese Ergebnisse sind höchst bedenklich, gerade auch weil sie aus einer Studie stammen, deren Finanzierung von der Industrie stammt, die diese Substanz vermarktet.
Eine andere, unabhängige Studie kam jüngst zu deutlich bedenklicheren Schlüssen. Sie weist die toxikologischen Risiken nach, die mit 6-MN assoziiert sind, das immer häufiger in E-Zigaretten verwendet wird. Die Resultate zeigen, dass 6-MN zu einer erhöhten Produktion von reaktiven Sauerstoffspezies (ROS) im Aerosol der E-Zigarette und in den menschlichen Körperzellen führt, was die Zytotoxizität in den Epithelzellen der Bronchien im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten steigert. Die aromatisierten 6-MN-haltigen Liquide wiesen eine Toxizität proportional zur Dosis auf, die verglichen zum Nikotin höher war. Zudem war die Verstoffwechselung von 6-MN in Reinform in allen Abgabemengen grösser als bei Nikotin. Es lässt sich also keinesfalls behaupten, 6-MN sei weniger gefährlich («safer») als Nikotin. Die Studie verweist auch auf potenzielle Lücken im bestehenden Gesetzesrahmen, der eine Vermarktung solcher Produkte ohne angemessene Sicherheitsbeurteilung zulässt.[vi]
Die ersten 6-MN-haltigen E-Zigaretten wurden offenbar von Charlie’s Holdings unter der Marke Spree Bar auf den Markt gebracht. Auf die Frage von Reuters nach 6-Methylnikotin und anderen Nikotinalternativen äusserte sich die US-amerikanische Arznei- und Lebensmittelbehörde FDA in einer Medienmitteilung wie folgt:
«Zwar besteht noch weiterer Studienbedarf, doch zeigen erste Daten, dass nikotinanaloge Substanzen stärker sein könnten als Nikotin, das schon ein äusserst grosses Suchtpotenzial aufweist, die Hirnentwicklung von Teenagern beeinträchtigen und langfristige Auswirkungen auf das Konzentrations-, Lern- und Erinnerungsvermögen von Jugendlichen haben kann.»[vii]
Eine Studie hat in E-Zigaretten-Produkten mit Nikotinalternativen signifikante Abweichungen zwischen den deklarierten und den vorgefundenen Inhaltsstoffen festgestellt. Dies leitet die Konsumierenden in die Irre und weckt Sorgen über mögliche Produktionsfehler. Die Spree Bar-Produkte enthielten auch Neotam, einen hochintensiven, hitzestabilen Süssstoff, der möglicherweise die Attraktivität für Jugendliche und Einsteiger:innen steigert.[viii]

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Abbildung 2: Pseudo-wissenschaftliches Propagandabild von Aroma King.[ix]
Die Marke Aroma King, von der mehrere Produkte 6-MN enthalten, behauptet manipulativ, diese Substanz sei gefahrlos, obschon dazu keine Evidenzen vorliegen. Dazu haben wir auf dem finnischen Online-Portal pussit.com Informationen von Aroma King gefunden. Hier wird behauptet: «Die synthetische Erzeugung ist in diesem Fall positiv, denn 6-Methylnikotin ist kein Tabak- oder Nikotin-Derivat. Es handelt sich vielmehr um eine chemische Verbindung, welche die Eigenschaften des natürlichen Nikotins imitiert, aber gewisse Risiken (etwa Krebs) senkt.» Dies ist eine reine Lüge. Eine Substanz ist nicht weniger gefährlich, nur weil sie im Labor synthetisiert wird. Zudem entbehrt die Behauptung, das Krebsrisiko sei kleiner, jeglicher wissenschaftlicher Grundlage. Abbildung 2 zeigt, wie Aroma King sich um die menschliche Gesundheit zu sorgen behauptet, aber ohne jegliche Evidenz vorgibt, 6-MN sei deutlich weniger toxisch als Nikotin und dieses «innovative» Produkt sei sowohl für ältere als auch für jüngere Konsumierende bei weitem sichererer! Kein Wort ist stark genug, um solche Behauptungen anzuprangern, die wissenschaftlich unhaltbar und einfach skandalös sind. Es ist offensichtlich, dass Aroma King die Jugendlichen anspricht und ermutigt, diese Produkte ohne Sorge zu konsumieren.
Bislang haben sich die staatlichen Behörden äusserst wenig um die Risiken der nikotinanalogen Produkte gekümmert. Doch am 29. Mai 2024 hat eine wichtige Gruppe amerikanischer Gesundheits- und Tabakbekämpfungsorganisationen (u. a. die American Cancer Society, die American Heart Association und die American Lung Association) einen dringlichen Brief an die Arznei- und Lebensmittelbehörde FDA geschickt, um auf die Risiken dieser Substanzen aufmerksam zu machen.[x]
Mit nikotinanalogen Substanzen das Gesetz umgehen
Heute führen mindestens drei grosse chinesische E-Zigaretten-Firmen Forschungsarbeiten zu nikotinanalogen Substanzen durch: Hangsen International Group, Zinwi Biotech und Smoore International. Die zwei ersten arbeiten zurzeit mindestens an sechs nikotinanalogen Stoffen, wobei sie anerkennen, dass die gesundheitlichen Risiken noch nicht bekannt sind.[xi]
Ein geschäftlicher Vorteil der 6-MN-haltigen Produkte besteht darin, dass die Unternehmen so die Nikotin-Gesetzgebung umgehen können.[xii] Dies erinnert an den Fall der Nikotinpestizide, die 2009 in den USA, dann 2013 in der EU verboten wurden. In der Folge entwickelte die Industrie eine neue Produktklasse, die Neonikotinoide, die ihrerseits 2018 in der EU teilweise verboten wurden. Analog versucht die Industrie heute, angesichts der zunehmenden Nutzungsbeschränkungen für Nikotin – namentlich das Verbot gewisser Produkte wie die Einweg-E-Zigaretten – neue Substanzen zu entwickeln, um die Verbote zu umgehen.
6-Methylnikotin im Schweizer Recht
Im Tabakproduktegesetz, das seit dem 1. Oktober 2024 in Kraft ist, sind neu Tabak zum Rauchen, zum Inhalieren nach dem Erhitzen oder zum Schnupfen, nikotinhaltige Produkte mit oder ohne Tabak zum oralen Gebrauch sowie die pflanzlichen Rauchprodukte geregelt (Art. 3, Abs. 1 TabPG). Auch alle E-Zigaretten (mit oder ohne Nikotin) fallen in den Geltungsbereich des Gesetzes (Art. 3, Bst. f TabPG).
Pflanzliche Rauchprodukte, Nikotinprodukte zum Schnupfen und tabakfreie Produkte für Wasserpfeifen, die bezüglich Inhalt oder Konsumweise mit einem Tabakprodukt vergleichbar sind, gelten als «gleichartige Produkte» (Art. 3 TabPV in Verbindung mit Art. 4 TabPG). Hingegen sind Produkte, die zum oralen oder nasalen Gebrauch bestimmt und bezüglich Inhalt oder Konsumweise mit einem Tabakprodukt vergleichbar sind, aber weder Tabak noch Nikotin enthalten, vom Gesetz ausgenommen.
Der Gesetzgeber definiert im TabPG den Begriff «Nikotin» nicht näher, bestimmt aber ausdrücklich, dass damit natürlich wie auch synthetisch gewonnene Salze gemeint sind. Als synthetisch analoger Stoff zu Nikotin, der sich chemisch von Nikotin unterscheidet und kein Nikotin-Derivat ist,[xiii] könnte das 6-Methylnikotin nicht als Nikotinform im Sinne des TabPG gelten. Nur wenn 6-MN mit E-Zigaretten konsumiert wird, könnte das Gesetz anwendbar sein, weil diese Konsumform mit oder ohne Nikotin in den Geltungsrahmen des Gesetzes fällt.
Doch wäre der 6-MN-Konsum mit E-Zigaretten nicht von den Mengenbeschränkungen des TabPG betroffen, die sich lediglich auf nikotinhaltige Liquide beziehen. Für diese gelten Maximalvolumina von 10 ml (Nachfüllmaterial) bzw. 2 ml (Einweg-E-Zigarette und ‑Kartuschen) (Art. 9 TabPG). Auch die Höchstmenge von 20 mg/ml Nikotin in den Liquiden (Art. 7, Abs. 2 u. Anh. 2 TabPG) käme nicht zur Anwendung.
Angesichts des grossen Suchtpotenzials von 6-MN ist es noch überraschender, dass auch die Werbung (Art. 18 ff. TabPG) und die Abgabe an Minderjährige (Art. 23 TabPG) nur für den E-Zigaretten-Konsum verboten wäre, nicht aber für alle anderen Konsumformen.
Wie oben ausgeführt, sind Produkte zum oralen Gebrauch oder zum Schnupfen, die weder Tabak noch Nikotin enthalten, nicht dem TabPG unterstellt. Dasselbe gilt auch, wenn sie statt herkömmlichem Nikotin 6-Methylnikotin enthalten.
Paradoxerweise werden diese Produkte aber laut Tabaksteuergesetz (TStG) als sogenannte «Ersatzprodukte» gleich besteuert wie Tabakfabrikate (Art. 3 TStV in Verbindung mit Art. 2 TStG). Auch Einweg-E-Zigaretten werden ungeachtet ihres Nikotingehalts besteuert (Art. 10, Abs. 1bis, Bst. b TStG), während Liquide für nachfüllbare E-Zigaretten, die nur 6-MN enthalten, steuerbefreit wären (Art. 10, Abs. 1bis, Bst. a TStG).
Anders als die schweizerische Gesetzgebung berücksichtigt die europäische Tabakprodukterichtlinie 2014/40/EU (Art. 2, Ziff. 19) alle Nikotinalkaloide, womit auch 6-Methylnikotin abgedeckt ist.[xiv] Die nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip aus dem europäischen Raum importierten E-Zigaretten müssten also die Mengenbegrenzungen und Maximalvolumina der EU (die im TabPG übernommen wurden) einhalten.
Dabei gilt zu bedenken, dass die Grenzwerte für Nikotin aufgrund dessen erforschten, wohlbekannten Suchtpotenzials festgelegt wurden. Die Frage stellt sich, ob es sinnvoll ist, dieselben Werte auch für 6-MN zu verwenden, dessen Suchtpotenzial unbekannt, aber möglicherweise grösser ist als dasjenige von Nikotin.
Die Vermarktung von Zubereitungen, die nach ihrer Bestimmung mit dem Körper, den Zähnen oder den Schleimhäuten in Berührung kommen, sind dem Lebensmittelgesetz unterstellt (Art. 2 u. 5, Bst. b LMG). Dieses verlangt, dass nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden (Art. 15, Abs. 1 LMG), wobei der Zusatz von Substanzen, die den Erzeugnissen eine pharmakologische Wirkung verleihen (wie dies 6-MN tut), verboten ist (Art. 61, Abs. 2 LGV).
6-MN-haltige Produkte, die zum oralen oder nasalen Gebrauch bestimmt sind und nicht unter das Tabakproduktegesetz fallen, wären also eigentlich durch das Lebensmittelrecht verboten. Doch ist der Import solcher Produkte in Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips zulässig, wenn sie in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat ebenfalls vermarktet werden und nicht auf der Negativliste des Bundesrats kraft Artikel 16 THG stehen. Offenbar ist 6-Methylnikotin von keiner solchen Ausnahmeregelung betroffen (Art. 2, Bst. c, Ziff. 13 u. 14 VIPaV).
Chemische Substanzen und Zubereitungen können nach dem Grundsatz der Selbstkontrolle ohne vorgängige Zustimmung durch die Behörden in Verkehr gebracht werden. Neue Substanzen müssen registriert werden (Art. 6 ChemG), es sei denn, sie seien bereits bei der EU-Behörde REACH registriert, werden zu weniger als 1 Tonne pro Jahr und pro Importeur eingeführt oder fallen unter eine andere Ausnahmebestimmung (Art. 26, Abs. 1, Bst. c ChemV).
6-Methylnikotin ist nur im Register kraft der EG-Verordnung Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) unter der IUPAC-Nomenklatur aufgeführt, nicht aber im REACH-Register.
In der Schweiz entzieht sich 6-MN offensichtlich weitgehend den Konsumenten- und Jugendschutzbestimmungen der geltenden Gesetzgebung.
Produkte mit 6-Methylnikotin auf dem Markt
2023 brachte die Marke Spree Bar erstmals 6-Methylnikotin-haltige Produkte auf den amerikanischen Markt. Auf ihrer Website behauptet sie, ihre Produkte seinen durch die FDA nicht bewilligungspflichtig und könnten unbeschränkt verkauft werden.[xv] Ob eine Behörde wie die FDA mit den Massnahmen der Trump-Administration noch in der Lage sein wird, ihre Kontrollfunktion wahrzunehmen, ist aktuell unklar. Die Website von Spree Bar betont ebenfalls, dass ihre Produkte deutlich billiger seien als die der Konkurrenz, weil Metatin steuerbefreit sei. Dies zeigt eindeutig, dass die Marke eine Strategie verfolgt, um die geltenden Beschränkungen für Nikotin zu umgehen, und auch vor Machenschaften nicht zurückschreckt, die wir ohne Weiteres als Steuerbetrug qualifizieren.
Dank Aroma King, das in der EU und in den USA die Marke NoNic registriert hat, ist 6-Methylnikotin massiv auf dem europäischen Markt aufgetaucht.[xvi] Sogar in Australien, das den Verkauf von E-Zigaretten bislang vorbildlich reguliert hatte, wurden mehrere 6-MN-haltige Produkte festgestellt.[xvii] Heute sind sie in mehreren Online-Shops erhältlich, und zwar mit dem Hinweis «0 mg (5 % Nikotin-Wirkung)», während auf dem Produkt steht: «NoNic 20 mg Effect». Die NoNic-Einweg-E-Zigaretten von Aroma King überschreiten zudem in jedem Fall die Maximalvolumina für Liquide von 2 ml. So etwa die Aroma King NoNic Galaxy 15 000 Puffs mit einem 18-ml-Liquid-Tank.

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Abbildung 3: Aroma King NoNic Einweg Pod 15 000 Puffs auf der französischen Website www.vapevo.com (eingesehen am 11.2.2025).
Im Internet wird der «neue NoNic-Wirkstoff» als Verkaufsargument eingesetzt. Die Hinweise «NoNic» und «0 % Nikotin» sind irreführend und unwahr. Dieses Produkt enthält einfach nur eine andere Form von Nikotin. Dieses synthetische, ebenfalls salzförmige Nikotin hat nicht als weniger suchtgefährdend oder weniger gefährlich zu gelten als herkömmliches Nikotin. Wie erwähnt, wurden nikotinanaloge Stoffe wie 6-MN noch nicht wissenschaftlich auf ihre gesundheitlichen Risiken geprüft und könnten gefährlicher sein als herkömmliches Nikotin, was ihr Suchtpotenzial und ihre Toxizität anbelangt.
Einmal mehr ist darauf hinzuweisen, dass das Liquid-Fassungsvermögen von Einwegsystemen höchstens 2 ml betragen darf, ungeachtet davon, ob es Nikotin enthält oder nicht. Mit dem Einweg-Pod Aroma King NoNic Galaxy lassen sich 15 000 Puffs tätigen. Wir haben in der Vergangenheit bereits angeprangert, dass E-Zigaretten mit geschlossenem System, deren Tanks grösser sind als 2 ml, in der Schweiz illegal sind, weil sie der EU-Richtlinie von 2014 widersprechen.[xviii] Dieses Verbot hat die neue TabPG übernommen und noch bekräftigt.[xix]
Auf amazon.fr ist ein anderes Produkt zu finden: Aroma King NoNic Galaxy 20 mg Effect 20 000 Puffs. Wie auch das andere Produkt, weist seine Packung einen Warnhinweis auf, der einen zumindest perplex macht: «Dieses Produkt enthält kein Nikotin», heisst es da, gefolgt vom recht widersprüchlichen Satz: «Nikotin macht stark abhängig.»

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Abbildung 4: Aroma King NoNic Galaxy 20 000 Puffs auf der Website www.amazon.fr (eingesehen am 11.02.2025).
Auf Schweizer Websites von Aroma King haben wir bislang keine 6-MN-haltigen Produkte gefunden. Doch lassen sich diese Erzeugnisse schon heute ganz einfach über europäische Online-Shops beschaffen, und es ist nicht auszuschliessen, dass sie nicht schon auf dem Schweizer Markt im Umlauf sind. (Unserer Arbeitsgemeinschaft stehen nicht genügend Mittel zur Verfügung, um eine vertiefte Marktanalyse vorzunehmen.) Die Marke Aroma King ist in der Schweiz mit einem eigenen Online-Shop präsent und setzt ihre Produkte auch via Coop ab. Noch einmal: Diese Produkte entziehen sich vorerst der Nikotinbesteuerung auf E-Zigaretten.
Nikotinbeutel mit 6-Methylnikotin
Der Nikotinbeutelmarkt ist zurzeit am boomen, und einige Länder planen ein Verbot. In der EU wurden die Nikotinbeutel vielfach genutzt, um das Snus-Verbot zu umgehen. Nur in Schweden ist Snus (aus historischen Gründen) legal. Bereits haben mehrere europäische Länder die Nikotinbeutel verboten (z. B. Belgien) oder ein Verbot angekündigt (z. B. Frankreich und Polen). Auch hier stellt die Einführung von Beuteln mit nikotin-analogen Stoffen eine Möglichkeit dar, um die Gesetzgebung auszuhebeln.
Und wieder spielt Aroma King die Hauptrolle. Die Firma stellt ihre Beutel als «NoNic» dar, behauptet aber, sie seien fünfmal wirksamer als herkömmliches Nikotin. Demnach entsprächen 20 mg «NoNic» 100 mg Nikotin.

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Abbildung 5: Beutel der Marken Aroma King Double Kick 50 mg, Triple Kick 100 mg und NoNic 3,3 mg (16,5 mg Wirkung).[xx]
Eine englische Website stellt die Substanz in den Aroma King-Beuteln so vor: «NoNic® is a non-toxic, non-addictive and non-psychoactive substance, and has an effect like nicotine. Patented substance.»[xxi] Auf einem anderen englischen Portal werden die Aroma King Super Kick-Beutel PodPlug wie folgt beschreiben: «Have the same nicotine buzz without the nicotine, this brand new revolutionary product is much less toxic, non-addictive and stimulates the same effect.»[xxii] Auf derselben Seite steht klar und deutlich: «NoNic™ is a non-toxic, non-addictive and non-psychoactive substance, and has an effect just like nicotine. It can be used in both disposable e-cigarettes and nicotine pouches.»[xxiii] Diese Website bezieht sich dabei auf den Abstract eines Tagungsvortrags. Es handelt sich um den Studientag Tobacco Science Research Conference, der jedes Jahr von der Tabakindustrie durchgeführt wird.[xxiv] Der fragliche Abstract wurde nie in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht und es ist nicht möglich, die Geldgeber zu eruieren. Wir erachten die Behauptung, 6-MN sei ungefährlich und nicht suchtgefährdend, als wissenschaftlich unrichtig und eine Lüge.
Aktuell werden diese Produkte hauptsächlich über englische und europäische Online-Shops zu einem Preis von rund EUR 4 bis 5 pro Schachtel mit 25 Beuteln abgesetzt. Sie lassen sich ohne Weiteres online bestellen und in die Schweiz liefern. Wir haben sie auch in französischen TikTok-Videos gesehen, wo sie offen als nikotinfreie, nicht süchtigmachende psychoaktive Produkte beworben werden, die ideal seien vor körperlichen Anstrengungen wie einem Fussballmatch!

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Abbildung 6: TikTok-Video, das Werbung für Aroma King NoNic macht.[xxv]
Aroma King wurde 2019 gegründet und hat den Firmensitz in Katowice (Polen). Heute hat die Firma Niederlassungen in über 50 Ländern und hat ein breites Produkteangebot, von dem sie nach eigenen Angaben über 100 Millionen Stück verkauft hat. Hauptmarkt scheint Europa zu sein, wo der Nikotinbeutelmarkt um jährlich 30 Prozent wächst.[xxvi] In der Schweiz verfügt Aroma King über einen eigenen Online-Shop, doch werden ihre Produkte auch von Coop vertrieben.
Ständig illegale Produkte auf dem Schweizer Markt
Im Jahr 2024 haben wir mehrfach auf das Angebot illegaler E-Zigaretten auf dem Schweizer Markt und die Untätigkeit der Gesundheitsbehörden hingewiesen.[xxvii] Über 100 Online-Shops hatten wir identifiziert, die Einweg-E-Zigaretten verkauften, deren Tanks die gesetzliche 2-ml-Maximalgrenze für nikotinhaltige Liquide überschritten. Auch nach dem Inkrafttreten des neuen TabPG am 1. Oktober 2024 muss leider festgehalten werden, dass die meisten dieser Shops ihre illegalen Produkte weiterhin verkaufen.[xxviii] Das Produkt Aroma King 5500 Metallic Pink Orange Fizz 20 mg etwa weist einen Liquid-Tank mit 10 ml Fassungsvermögen auf, also 5-Mal mehr als die gesetzlich zulässigen 2 ml.

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Abbildung 7: Online-Shop https://aroma-king.ch/Aroma-King-5500-Metallic-Pink-Orange-Fizz-20mg/1604 (eingesehen am 10.2.2025)
Auch viele andere Shops setzen diese Produkte weiterhin ab. So verkauft etwa WeVappy Puff Gear 10 000 Strawberry Kiwi Vozol – 10 000 Puffs – Einweg für CHF 24.90, mit einem 20 ml Tank, der also 10-Mal grösser ist als die erlaubten 2 ml.[xxix]
Wenn hier, wo die Gesetzeslage glasklar ist, keine wirksamen Massnahmen ergriffen werden, wie könnten wir denn für nikotinanaloge Produkte etwas anderes erwarten?
Fazit: Dringender Bedarf nach einem Verbot aller nikotin-analog-haltiger Produkte
Produkte, die nikotin-analoge Substanzen wie 6-Methylnikotin enthalten, werden entwickelt, um die bestehende nationale Gesetzgebung zu umgehen. Die Firmen, die solche Produkte in Verkehr bringen, versuchen die Reglementierung auszuhebeln. Dabei zielen sie mit ihren Marketingstrategien spezifisch auf die jungen Konsumierenden ab und lassen zu Unrecht verlauten, das fehlende Nikotin («NoNic») mache sie gefahrlos. Doch die Gesundheitsrisiken und das Suchtpotenzial dieser Substanzen sind weitgehend unbekannt, und es scheint plausibel, dass sie zumindest ebenso besorgniserregend oder schlimmer sind als bei herkömmlichem Nikotin. Da wissenschaftliche Evidenz zur Suchtwirkung und zur Gesundheitswirkung, gerade bei Jugendlichen, fehlt, ist es unverantwortlich, solche Produkte auf den Markt zu bringen. Die Unternehmen sollten gehalten sein, für die Marktzulassung die Unschädlichkeit ihrer Produkte nachzuweisen.
Wir verlangen von den Bundesbehörden, dass sie die Situation rund um diese Substanzen und ihre Nutzung abklären. Wir fordern angesichts der Risiken dieser Produkte, dass ihr Verkauf namentlich aus Gründen des Jugendschutzes und des Vorsorgeprinzips vollständig untersagt wird.
[i] Jordt, Sven-Eric (2021) «Synthetic nicotine has arrived.» In: Tobacco Control, tobaccocontrol-2021-056626. DOI: 10.1136/tobaccocontrol-2021-056626.
[ii] Jordt, Sven Eric; Jabba, Sairam V.; Zettler, Patricia J.; Berman, Micah L. (2024) «Spree Bar, a vaping systemdelivering a synthetic nicotine analogue, marketed in the USA as 'PMTA exempt'.» In: Tobacco Control. DOI: 10.1136/tc-2023-058469.
[iii] Qi, Huaiyuan; Chang, Xia; Wang, Ke; Xu, Qiaoxin; Liu, Meisen; Han, Bin (2023) «Comparative analyses oftranscriptome sequencing and carcinogenic exposure toxicity of nicotine and 6-methyl nicotine in humanbronchial epithelial cells.» In: Toxicology in vitro: an international journal published in association with BIBRA. Vol. 93, S. 105661. DOI: 10.1016/j.tiv.2023.105661. (Achtung: Studie wurde durch chinesische Firma Shenzen
Zinwi Bio-Tech Co. gesponsert).
[iv] Wang, David X.; Booth, Heather; Lerner-Marmarosh, Nicole; Osdene, Thomas S.; Abood, Leo G. (1998). «Structure-activity relationships for nicotine analogs comparing competition for [3H]nicotine binding and psychotropic potency.» In: Drug Development Research. Vol. 45, Nr. 1, S. 10–16. DOI: 10.1002/(SICI)1098-2299(199809)45:1<10::AID-DDR2>3.0.CO;2-G.
[v] Qi, Huaiyuan; (2023), a. a. O. (Achtung: Studie wurde durch chinesische Firma Shenzen Zinwi Bio-Tech Co. gesponsert).
[vi] Effah, Felix; Sun, Yehao; Friedman, Alan; Rahman, Irfan (2025). «Emerging nicotine analog 6-methyl nicotine increases reactive oxygen species in aerosols and cytotoxicity in human bronchial epithelial cells.» In: Toxicology letters. Vol. 405, S. 9–15. DOI: 10.1016/j.toxlet.2025.01.007.
[vii] Rumney, Emma (2024). «Nicotine-like chemicals in US vapes may be more potent than nicotine, FDA says. The synthetic substances - which have a chemical structure similar to that of nicotine - are not subject to US tobacco and vaping regulations that are designed to control traditional nicotine, a highly addictive drug.» In: Reuters. 31. Mai 2024. https://www.thejakartapost.com/culture/2024/05/31/nicotine-like-chemicals-in-us-vapes-maybe-more-potent-than-nicotine-fda-says.html.
[viii] Erythropel, Hanno C.; Jabba, Sairam V.; Silinski, Peter; Anastas, Paul T.; Krishnan-Sarin, Suchitra; Zimmerman, Julie B.; Jordt, Sven E. (2024). «High Variability in Nicotine Analog Contents, Misleading Labeling, and Artificial Sweetener in New E-Cigarette Products Marketed as "FDA-Exempt".» In: medRxiv : the preprint server for health sciences. DOI: 10.1101/2024.04.19.24306019.
[ix] https://pussit.com/nonic-pussit-uusi-vaihtoehto-nikotiinituotteille/ (eingesehen am 12.2.2025)
[x] American Cancer Society Cancer Action Network; American Heart Association; American Lung Association; Campaign for Tobacco-Free Kids; Parents Against Vaping e-cigarettes (PAVe); Truth Initiative (2024). «RE: Urgent public health imperative to regulate nicotine analog products.» Washington D.C., 29. Mai 2024, an Robert Food and Drug Administration (FDA) Califf.
[xi] Rumney, Emma (2024). «Top Chinese vape firms research nicotine alternatives.» In: Reuters, 25. September 2024.
[xii] Van Paridon, Bradley (2024). «Vape Additives that Mimic Nicotine Are Potent—and Largely Unregulated. Nicotine analogs allow e-cigarette makers to avoid traditional tobacco product regulations. But data on their safety in humans are lacking.» In: Scientific American. https://www.scientificamerican.com/article/nicotine-analogs-pose-possible-health-risks-yet-evade-regulation/.
[xiii] Die chemische Formel (S)-6-Methyl-Nikotin, die unter der Marke «Metanin» vermarktet wird, ist identisch mit 2-Methyl-5-[(2S)-1-Methylpyrrolidin-2-yl]Pyridin und verfügt über die Chemical Abstracts Number CAS 13270-56-9. Vgl. Jordt, Sven Eric (2024).
[xiv] Jordt, Sven Eric (2024).
[xv] «Since Metatine does not contain nicotine and is not derived from tobacco, it does not fall under the regulatory purview of the FDA’s Center for Tobacco Products. Metatine does not meet the definition of nicotine as stated in the Family Smoking Prevention and Tobacco Control Act, is not a salt or complex of nicotine, and is not itself derived from nicotine or tobacco; accordingly, Metatine is not subject to FDA tobacco requirements. Metatine products are not required to obtain FDA premarket authorization (often known as a PMTA).» https://spreebar.com/metatine/ (eingesehen am 13.2.2025).
[xvi] Sanchez, Louisiana Montserrat; Leventhal, Adam M.; Unger, Jennifer B.; Galimov, Artur (2025). «Expanding synthetic nicotine commercial market: Aroma King's 'NoNic' pouches and e-cigarettes.» In: Tobacco Control. DOI: 10.1136/tc-2024-059067.
[xvii] Jenkins, Caitlin; Kelso, Celine; Morgan, Jody (2024). «6-Methylnicotine: a new nicotine alternative identified in e-cigarette liquids sold in Australia.» In: The Medical Journal of Australia. Vol. 221, Nr 6, S. 333–335. DOI: 10.5694/mja2.52423.
[xviii] Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG, ABl L 127 vom 29.4.2014, S. 1. Art. 20 (2023). https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02014L0040-20150106 (eingesehen am 1.6.2023).
[xix] Art 9 TabPG (SR 818.32). https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2024/457/de.
[xx] https://jm-distro.com/en-ch/products/100mg-aroma-king-triple-kick-nonic-pouches-25-pouches?pr_prod_strat=e5_desc&pr_rec_id=bee731e2d&pr_rec_pid=7325303013469&pr_ref_pid=7325298720861&pr_seq=uniform (eingesehen am 12.2.2025) und https://pussit.com/en/product/aroma-king-nonic-cola-ice-33mg-nonic-165mg-efekti/ (eingesehen am 12.2.2025).
[xxi] https://www.firstlinepods.co.uk/collections/aroma-king-nonic%C2%AE/products/nonic%C2%AE-aroma-king-triple-kick-rainbow-drops (eingesehen am 12.2.2025).
[xxii] https://mkpodplug.co.uk/pages/nonic?srsltid=AfmBOormtG2jFn-C9-cc_DNhWW3V9kATDUYpUdYiDgnk_MlfLmqDjwJZ (eingesehen am 12.2.2025).
[xxiii] https://mkpodplug.co.uk/blogs/snus-news/understanding-nonic-by-aroma-king?srsltid=AfmBOoqhbiLS3M0vWOsQD-GQWGWSwvpnhMDmHB_tmGq-FnF6JRIZkTp7 (eingesehen am 12.2.2025).
[xxiv] Andrew Cheetham, et al. «Chemical, Pharmacological, and Toxicological Assessment of 6-Methylnicotine.» 76th Tobacco Science Research Conference. 24-27.09.2023. Enthalpy Specialty Labs.
[xxv] www.tiktok.com/@walidchinwii_/video/7337801704601144608 (eingesehen am 12.2.2025).
[xxvi] www.2firsts.com/news/tpe24--interview-with-aroma-king-boss-bar-to-expand-in-us-nationwide-in-2024 (eingesehen am 12.2.2025).
[xxvii] www.at-schweiz.ch/de/news-medien/news/einweg-e-zigaretten-entsprechen-nicht-den-geltendennormen/ und www.at-schweiz.ch/de/news-medien/news/illegale-vapes-behoerden-untaetig/.
[xxviii] www.at-schweiz.ch/de/news-medien/news/illegale-vapes-behoerden-untaetig/.
[xxix] www.wevappy.ch/cigarette-electronique/puff-jetable-e-cigarette-jetable/puff-gear-10000-strawberry-kiwi-vozol-e-cigarette-jetable (eingesehen am 12.2.2025).